Gestern abend im Bereitschaftsgericht. Ich sitze dem Richter X und der Dame der Geschäftsstelle, Frau Y, gegenüber und nehme gerade Akteneinsicht zur Vorbereitung auf die anstehende Haftbefehlsverkündung.
Das Telefon klingelt, Frau Y nimmt ab: “Ja, der Richter ist da. Ja, Sie sind beim Bereitschaftsgericht. Ja, ja, Herr Richter X ist heute da. Wiederhören.”
Richter X: “Wer war das denn?” Frau Y: “Dit war de Autobahnpolizei. Die stehn aufer Avus und haben jemandem, bei dem sie ne Blutentnahme machen wollen. Deshalb wollten sie Ihren namen wissen.”
Was Frau Y sodann von Richter X zu hören bekam, möchte ich hier nicht weiter ausführen. Er war jedenfalls not amused.
Was ich daraus mitgenommen habe ist, dass es wohl mittlerweile bei den Herren und Damen der Polizei angekommen ist: Für Blutentnahmen brauchen wir einen Richter.
Was die Polizei aber noch nicht so ganz verinnerlicht zu haben scheint: Es reicht nicht, wenn im Protokoll steht, Richter X wurde telefonisch kontaktiert.
Ob die sogar weitergehen und vermerken, dass Richter X die Blutentnahme angeordnet hat, will ich erstmal nicht unterstellen.
Sicher dürfte jedoch sein, dass sich dieses Kabinettstückchen in die Reihe der Fälle gesellt, in welchen ein Beweisverwertungsverbot wegen Willkür greift.
Fazit: Liebe Polizei, Thema verfehlt, setzen 6!
15.6.2010 bei 20:07
Polizei braucht keinen Richter. Das hat doch sogar der Innensenator Ehrhart Körting klar und deutlich gesagt: Wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus seiner Sicht unrealistisch ist, dann ignoriert er es eben.
Wie der Herr, so das Gescherr…